Honorar & Rückerstattung
Erstgespräch 60min
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Folgeberatung 50min
Evaluierungsgespräch 30min
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Steuerbefreit gemäß § 6 (1) Z27 UstG​
€ 140,-
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€ 120,-
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€ 80,-
(inkl. ausführlicher Anamnese und Vor- und Nachbereitung)
Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS)
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich übernehmen derzeit keine Kosten für Diät- und Ernährungsberatungen. Eine Rückerstattung des Beratungshonorars ist daher leider nicht möglich.
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Private Krankenversicherung
Je nach abgeschlossenem Zusatzversicherungstarif können private Krankenversicherungen die Kosten für Ernährungsberatungen ganz oder teilweise erstatten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung. In der Regel sind dafür die Honorarrechnung sowie eine ärztliche Überweisung (z. B. vom Hausarzt) einzureichen.
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Selbstständige Unternehmer (SVS)
Selbstständige haben die Möglichkeit, einmal pro Kalenderjahr den sogenannten SVS-Gesundheitshunderter in Anspruch zu nehmen. Dabei werden € 100,00 für ausgewählte gesundheitsfördernde Maßnahmen übernommen – unter anderem auch für Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der SVS.
Zahlungsart
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Erhalt der Rechnung (per E-Mail).
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail.
Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage wird das Honorar für die gebuchte Beratung in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Ausnahme: krankheitsbedingte Absagen mit ärztlicher Bestätigung.